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SAP® Consulting – Zählzeitdefinition: Austausch auch für HT/NT-Zähler

Zum 01.04.2022 treten neue Marktkommunikationsprozesse in Kraft. Lieferanten sollen zukünftig einfacher variable Tarife auf intelligenten Messsystemen anbieten können. Möglich wird das durch sogenannte Zählzeitdefinitionen (ZZD), die beschreiben, von wann bis wann ein bestimmter Tarif zählt – zum Beispiel an Vormittagen unter der Woche von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Aber nicht nur Lieferanten mit innovativen Tarifen nutzen ZZDs, auch Netzbetreiber müssen die im Netzgebiet verwendeten Zählzeitdefinitionen bereitstellen. Insbesondere nach dem vom BDEW vorgestellten Einführungsszenario sind Netzbetreiber bereits im April 2022 in der Pflicht, die Zählzeitdefinitionen initial zu versenden. Und das trifft nicht nur intelligente Messsysteme, sondern auch die immer noch gebräuchlichen HT/NT-Zähler.

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Özge Pakel
Leitung Customer Service