Marktstammdatenregister (MaStR): Die besondere Rolle des Netzbetreibers

Mit dem MaStR beabsichtigt die BNetzA, Stammdaten zu diversen Anlagen im Strom- und Gasmarkt zentral und umfassend zu dokumentieren. Damit werden bereits bestehende Register konsolidiert und um zusätzliche Objekte erweitert. So sind im MaStR auch Speicheranlagen, konventionelle Erzeugungsanlagen mit Leistungen unter 10 MW sowie Verbraucher im Höchst- und Hochspannungsnetz erstmals zu erfassen. Im Rahmen sogenannter Netzbetreiberprüfungen sind Anlagenstammdaten von den Verteilnetzbetreibern abzugleichen und um netzspezifische Lokationsdaten anzureichern. Da die Prüfung nicht nur bei Bestands- und Neuanlagen, sondern auch bei allen Stammdatenänderungen bei Bestandsanlagen erfolgen muss, ist ein gewisser Automatisierungsgrad des Prüf- und Übermittlungsprozesses unerlässlich, um manuelle Aufwände in einem angemessenen Rahmen zu halten.

Auch die Abrechnungssteuerung sowie die regulatorisch vorgesehenen Meldepflichten nehmen durch das MaStR an Komplexität zu. So sind in Zukunft zum Beispiel verschiedene Fälle von Sanktionierungen zu unterscheiden und entsprechend in der Abrechnung umzusetzen.

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Özge Pakel
Leitung Customer Service